Im großen Schwurgerichtssaal am Landesgericht Ried im Innkreis geht die Person, die heute im Mittelpunkt steht, zu Beginn fast unter. „Verzeihung, Frau Richterin“, sagt ein älterer, kleinerer Mann mit schrumpeliger Nase und tiefem oberösterreichischem Dialekt: „I hob etz einiges ned verstondn.“ Gerade wurde die Eidesformel vorgetragen und da alle stehen, muss es wohl wichtig sein, vor allem für ihn als Geschworener.
Also sagt er: „Es tuat ma lad, i bin schwerhörig.“
Die Richterin zieht die Augenbrauen hoch. „Und wenn ich laut spreche?“, schreit sie ihm entgegen. Der Mann schaut verwirrt, mit der Hand formt er einen Trichter, hält ihn vor sein Ohr und dreht es in ihre Richtung.
Das geht so nicht. Sie tauscht den Geschworenen aus.
Am Landesgericht Ried geht es heute um Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, und man kann sagen: Wieder einmal. Für einige der Geschworenen ist es der dritte Wiederbetätigungsprozess in den vergangenen Wochen, zum Beispiel für die Frau mit dem blonden Bob. Erst vor ein paar Tagen wurde hier über einen jungen Mann verhandelt, der rechte Memes über WhatsApp verschickt hatte. Er war Ersttäter und die Frau mit dem Bob glaubt: Der macht das nicht wieder.
Der heutige Angeklagte hingegen hat ein gutes Dutzend Vorstrafen – von gefährlicher Drohung über Körperverletzung und schwere Nötigung bis zu Tierquälerei und Urkundenunterdrückung ist so ziemlich alles dabei. Auch wegen Wiederbetätigung wurde er schon verurteilt, sogar dreimal. Beim ersten Mal war er erst 16 und hat öffentlich zu oft die rechte Hand nach oben gerückt. Beim zweiten Mal ging es darum, dass er ein Bild von Adolf Hitler auf der Wade und ein Hakenkreuz am Knöchel tätowiert hatte und öffentlich den Holocaust leugnete. Das dritte Mal, mit 22, hängte er an einer stark befahrenen Landstraße eine 1,4 mal einen Meter große Reichskriegsflagge samt Hakenkreuz an einen Baucontainer und stellte sich mit einem Kumpel daneben, die Hand wieder zu einem Hitler-Gruß nach oben gerissen. Das war acht Tage, nachdem er auf Anweisung eines Gerichts das Konzentrationslager Mauthausen besucht und darüber einen Erlebnisaufsatz geschrieben hatte.
Andererseits ist das jetzt zehn Jahre her. Zehn Jahre, in denen Daniel F. zwar sehr viel Blödsinn gemacht hat und dafür auch gesessen ist, in denen er sich aber angeblich auch von der rechten Szene entfernt hat. Sagt er zumindest. Das Problem ist nur, dass sein Körper etwas anderes erzählt, und genau das wird heute verhandelt.
Die Geschichte beginnt am 9. Juli 2023. Ein heißer Tag, 35 Grad, Daniel F., 32, seine Freundin und sein siebenjähriger Sohn liegen im Schatten im Braunauer Freibad und mit ihnen noch circa 2.000 andere Badegäste. Einem von ihnen, einem deutschen Polizisten, fiel eine Tätowierung auf dem Körper von F. auf – eine SS-Rune. Das meldete er dem Bademeister und erstattete danach bei der Polizei Anzeige.
Die Polizei unternahm zunächst einmal nichts, weil ihrer Meinung einfach zu viele Leute im Bad waren, um den Typen mit dem Nazi-Tattoo zu suchen. Aber die Anzeige machte die Runde, schaffte es erst in die Lokalpresse, dann in die überregionalen Medien und am Ende sogar zu einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an den Innenminister.
Daniel F., nach eigenen Angaben kein großer Nachrichten-Konsument, bekam davon gar nichts mit. Erst als er einige Tage später wieder ins Braunauer Freibad ging, ihn der Bademeister zur Seite nahm und ihm sagte, dass er ein T-Shirt tragen sollte, weil seine Tattoos beim letzten Besuch für ziemlichen Wirbel gesorgt haben, dämmerte F., dass da vielleicht ein Problem entstehen könnte. Sechs Tage später bekam er Besuch von der Polizei. Seitdem sitzt F. in Ried im Innkreis in Untersuchungshaft.
Jetzt hockt Daniel F. vor der Richterin: Leicht geduckt, fast unterwürfig und ganz und gar nicht so mackerhaft, wie man sich einen bis obenhin voll tätowierten Typen vielleicht vorstellt. Das Hemd hat er bis zum vorletzten Knopf geschlossen, die Ärmel ganz unten, man sieht nichts von dem, was nicht auf seiner Haut sein darf. Das Auffälligste an dieser Person ist an diesem Tag wahrscheinlich die hakelige Nase in seinem Gesicht.
„Er sieht sich jeden Tag in der Früh im Spiegel, aber er tut nichts und geht mit seinen Tätowierungen spazieren. Er hat offenbar nichts dazugelernt“, sagt der Staatsanwalt gleich zu Beginn. Der Verteidiger legt den Fall weniger grundsätzlich an: „War ihm wirklich alles egal? Wollte er sich präsentieren, wie so launig in den Medien zu lesen war?“, fragt er in seinem Eröffnungsplädoyer: „Oder war er einfach mit seiner Familie im Freibad und wollte bei 35 Grad schnell ins Wasser?“
Und spätestens an dieser Stelle sollte man erklären, worum es in diesem Prozess wirklich geht.
Daniel F. hat auf seinem Arm eine sogenannte Doppelsigrune tätowiert, das Zeichen der SS, optisch eingebettet in einen Totenkopf, der ebenfalls von der SS verwendet wurde, dazu noch einen weiteren NS-Totenkopf mit dem Schriftzug „Blood and Honour“
Auf der Brust hat er ein Sonnenrad, das aus drei übereinandergelegten Hakenkreuzen besteht, seitlich am Bauch hat er den Schriftzug „Blut und Ehre“ stehen, das war ein Leitspruch der Hitlerjugend, auf der Innenseite des anderen Oberarms steht „Sturm 18“, das ist eine Neonazi-Band, und auf den Fingern steht H8, eine Chiffre für „HH – Heil Hitler“.
„Sein nackter Körper ist übersät, zugemüllt mit braunen Tattoos, mit Nazi-Symbolen erster Ordnung“, sagt der Staatsanwalt. Diese Tattoos hatte man im Freibad gesehen, deswegen finden sich die zwei Besuche im Freibad in der Anklageschrift, außerdem noch drei Fotos, die er auf Facebook bzw. WhatsApp veröffentlicht hat und auf denen die Tätowierungen ebenfalls – zumindest teilweise – zu sehen sind.
H steht für Hate, sagt F.
Drinnen im großen Schwurgerichtssaal ist links oben neben der Richterin eine Leinwand angebracht. Dort zeigt sie den Geschworenen die Tätowierungen nacheinander in überlebensgroßer Ausführung. Rein vom künstlerischen Standpunkt aus gesehen haben die Arbeiten unterschiedliches Niveau: Manche sehen nach AHS-Zeichenlehrer aus, manche deutlich besser, wieder andere sind so krakelig, als hätte sie eine Maus in die Haut genagt. Das „H“ auf dem Mittelfinger und die „8“ auf dem Ringfinger, zum Beispiel, sehen doch sehr selbst gemacht aus.
„Wofür steht denn das – H8?“, fragt die Richterin.
„Das soll Hate heißen“, antwortet F.
„Aber der achte Buchstabe steht ja für H, also HH, Heil Hitler“, entgegnet die Richterin.
Der Angeklagte bleibt bei seiner Version, die Richterin lächelt müde und möchte wissen, warum dann nicht H-A-T-E dort steht, es würde sich ja ausgehen, auf den vier Fingerknöcheln. Also?
„Da war schon eine andere Tätowierung“, sagt F. und meint ein ähnlich schlecht gestochenes Tattoo in Tribal-Optik, das sich über seine Hand zieht.
Jetzt wird die Richterin sauer. „Na, na, na“, unterbricht sie ihn. Sie lässt ihre Finger durch die Zettel eines dicken Akts laufen, auf denen Fotos von F.s Körper abgelegt sind: „Ich kenn’ die alle.“
Daniel F. wischt sich über die Stirn, beginnt plötzlich ganz schnell zu reden. Er spricht über sein Spiegelbild, an das er sich nun mal gewöhnt habe, 70 Mal im Monat schaue er sich in den Spiegel, laut seiner Rechnung seien das 700 Mal im Jahr. „Da nimmt man das alles ja gar nicht mehr wahr“, sagt er, auch an den beiden Tagen im Schwimmbad hätte er einfach darauf vergessen, dass da noch etwas ist aus seiner Vergangenheit. Der Richterin ist das egal, sie will jetzt alle Tätowierungen durchgehen, die Geschichte dahinter hören, Stück für Stück. F. gibt an, sich die meisten stechen haben zu lassen, als er noch ein Jugendlicher war, also mit 15, 16, 17 Jahren.
Oben auf der Leinwand erscheint jetzt die doppelte Sigrune, das SS-Zeichen, jenes Tattoo, das der deutsche Polizist im Freibad erkannte. Ein paar Geschworene wollen gar nicht hinschauen, die Frau mit dem blonden Bob, nach den vergangenen Wochen fast schon Wiederbetätigungsexpertin, schüttelt den Kopf.
„Was gibt’s dazu zu sagen?“, fragt die Richterin.
„Was soll ich sagen?“, antwortet F.
„Na, was ist das für ein Symbol? Und wann haben Sie es sich machen lassen?“, will sie wissen.
„Mit 18 oder 19.“
„Und warum?“
Es ist ganz ruhig im Saal. Dann zischt in den hinteren Reihen die Cola-Light-Flasche der „Kurier“-Redakteurin. F. denkt nach. Und sagt: „Weil ich cool sein wollt’.“
Was das genau für eine Szene ist, in der Daniel F. cool sein wollte, ist nicht so einfach festzumachen. Aber man kann sich annähern, zum Beispiel online, da ist gar nicht so wenig öffentlich einsehbar. F. war – bis er sein Facebook-Konto deaktivierte – dort mit Menschen in Kontakt, bei denen absurde, rechtsradikale Formulierungen einfach normal waren. Oder zumindest passieren konnten.
„Alles im braunen Bereich?“, kommentiert da ein User unter dem Profilbild eines Bekannten von F. Auf der Seite eines anderen schießen sich zwei Männer verbal auf einen „Neger“ ein, den sie „erwischen wollen“. Und einem anderen Facebook-Freund ist ein Artikel der „Oberösterreichischen Nachrichten“ über eine Geburtstagsfeier im Milieu zuzuordnen, bei der eine Muffin-Torte in Hakenkreuz-Form eine zentrale Rolle spielt.
Wenn F. in so einer Szene „cool“ sein wollte, erklärt das einiges – aber nicht alles. Weil warum will man nämlich überhaupt bei einer vergleichsweise primitiven Form des Neonazitums dabei sein? Und wie kommt ein 15-Jähriger auf die Idee, sich einen Adolf-Hitler-Kopf auf die Wade stechen zu lassen?
„Wenn ich in einer Gruppe bin, versuche ich, den anderen zu imponieren“, sagt die renommierte Psychoanalytikerin Rotraud A. Perner. Vor allem in der rebellischen Teenager-Phase sei man besonders anfällig für Blödheiten. Dass man beim Tätowieren Schmerzen verspürt und danach noch dazu ein verbotenes Symbol auf dem Körper trägt, würde in so einer Gruppe Bonuspunkte in Sachen Männlichkeit bringen – und einen in den Vordergrund spielen.
Das äußere Erscheinungsbild, sagt die Entwicklungspsychologin Sabine Völkl-Kernstock, sei etwas, mit dem wir unsere Identität entwickeln: „Wir wollen zeigen, wer wir sind.“ So erzeuge man ein Zugehörigkeits- bzw. Gemeinschaftsgefühl, das viele Jugendliche vermissen: „Es liegt in unserer Natur, wo dazugehören zu wollen.“ In der Regel seien wir eben keine Einzelgänger.
Alles umgekrempelt
Anfang 2022 wurde F. zuletzt aus der Haft entlassen, sein Leben hat er seit damals komplett geändert. Sagt er zumindest vor Gericht. Er hat seine Großhandelslehre abgeschlossen, geht derzeit in die Abendschule und hat auch die Zulassung für die Abend-HAK bekommen. Außerdem sehe er seinen Sohn jetzt regelmäßig, er könne das auch belegen: „Ich hab’ alles umgekrempelt, Frau Richterin. Ich habe seit zehn Jahren nichts mehr mit Nazi-Zeug zu tun.“
Der Anwalt fragt nach: „Sie haben doch auch eine Lebensgefährtin, welche Wurzeln hat denn die?“
„Türkische“, sagt F.
„Sie wohnen mit ihr in einem Einfamilienhaus“, sagt der Anwalt darauf, „und da wohnen ja auch noch andere Leute.“
„Ja, mein Schwiegerpapa und seine Frau.“
„Und welche Wurzeln hat die?“
„Afrikanische.“
Die Richterin ruft jetzt das deutsche Ehepaar auf, das im Braunauer Freibad die Anzeige erstattet hat. Sie möchte herausfinden, wie sich F. im Freibad verhalten hat, ob er seine Tätowierungen präsentierte und eine Nazi-Show abzog, oder ob er, wie sein Verteidiger behauptet, einfach nur baden war. „Unauffällig, nicht negativ“, sagt der deutsche Polizist in Wanderhose und Schlabberpullover. Seine Frau ist nervös, muss immer kichern, wenn sie etwas gefragt wird. „Sie waren chillig drauf, eine Familie beim Baden“, gibt sie schließlich zu Protokoll. Der Verteidiger grinst. Dann kommt der Bademeister. „Er hat sofort eingesehen, dass er ein T-Shirt anziehen muss“, sagt er.
„Hat er sich erschrocken, als Sie ihn angesprochen haben?“, fragt der Anwalt nach.
„Ja, es war so auf die Art: Hui, schon wieder wegen mir!“
Warum es übrigens ausgerechnet einen deutschen Polizisten braucht, um eine Person voller NS-Devotionalien am Körper zu melden, wird in dem Prozess nicht angesprochen. Aber interessant ist es schon, wenn an den betreffenden Tagen tatsächlich an die 2.000 andere Badegäste da waren. Machen da alle die Augen zu?
Vor Gericht vermittelt F. immer wieder den Eindruck, dass er seine Tattoos bereue, immer wieder deuten er und sein Anwalt an, dass sie nicht neu, sondern schon länger auf seinem Körper sind. Andererseits: Kann man es wirklich vergessen, dass man sich eine SS-Rune stechen hat lassen? Vor allem dann, wenn man wegen anderem Nazi-Irrsinn auf seinem Körper schon mal verurteilt worden ist?
Wiederholt sagen Daniel F. und sein Anwalt, dass er die Szene schon längst verlassen hat, und es gibt auch einige Indizien dafür, bei einer Hausdurchsuchung, die vor den Freibadbesuchen wegen der mitangeklagten Fotos stattfand, wurde auf seinen Geräten nichts Verwerfliches gefunden, weder Nazi-Liederbücher noch verbotene CDs, Devotionalien, Bücher oder auch nur dumme Memes. Aber möglicherweise stimmt auch nicht alles, was vor Gericht gesagt wird, die türkischen Wurzeln der neuen Freundin wirken schon ein bisschen situationselastisch ausgelegt, bei ihrem doch sehr österreichischen Vor- und Nachnamen. Und natürlich bleibt eben vor allem die Frage, warum er diese Tätowierungen immer noch hat. Seine Argumentation, dass er keine Zeit und kein Geld für eine Entfernung gehabt hätte, klingt auch ein bisschen halbseiden. Zeit und Geld für ein neues, riesengroßes Rückentattoo hatte er nämlich. Die Psychoanalytikerin Rotraud A. Perner hat eine mögliche Erklärung: Hätte er alles entfernen lassen, hätte er damit offiziell zugegeben, dass es ein Fehler war, sagt sie. Die Leute würden das nun mal hassen. Einfacher wäre aus psychologischer Sicht: „Nicht daran denken. Dann muss man sich auch nicht fragen: Was war ich für ein Trottel?“
„Wären Sie mit der Weisung, alle diese Tätowierungen entfernen zu lassen, jetzt einverstanden?“, fragt die Richterin.
„Sowieso“, antwortet F. sofort.
Nach wie vor sitzt er sehr bucklig da, eingefallen, die Ellenbogen auf den Tisch gestützt, so wie mittags, als der Prozess begann. Er wirkt müde. Wie immer vor Gericht hat er die letzten Worte, bevor die Richterin das Beweisverfahren schließt. Er sagt leise: „Ich würd’ niemals das aufs Spiel setzen, was ich mir aufgebaut habe. Wirklich.“
Über zwei Stunden beraten die Geschworenen, um zehn nach sechs fällt das Urteil: 24 Monate Haft wegen Wiederbetätigung, 16 davon bedingt, acht unbedingt. Die Geschworenen sprachen ihn frei, was die Bilder auf Facebook betrifft. Was die Freibad-Besuche betrifft, ist er aber für die Geschworenen schuldig. F. blickt ungläubig nach hinten zu Freundin und Familie, die Augen weit aufgerissen, der Kopf rot. Zusätzlich zur Haftstrafe muss er vier Tätowierungen entfernen oder überstechen lassen: Die schwarze Sonne auf seiner Brust, den Totenkopf mit SS-Zeichen auf seinem rechten Oberarm und zwei Blut-und-Ehre-Schriftzüge. Er hat dafür ein Jahr Zeit – nach seiner Entlassung.
Die Richterin klatscht eine Mappe zu, richtet sich auf und sagt: „Gegenüber Ihren letzten Verurteilungen ist das eine andere Dimension. Schauen Sie, dass Sie das mit den Tätowierungen wirklich erledigen.“
Draußen vor dem Saal steht F.’s Familie gemeinsam mit dem Anwalt in einem Halbkreis, dann wird der Angeklagte aus dem Saal geführt. Eine schnelle letzte Umarmung, ein trockener Händedruck vom Vater zum Abschied, mehr gibt es nicht.
Weiter vorne, beim Klo, führt derweil ein Kameramann seinen Redakteur ganz nebenbei in eine Gepflogenheit der Region ein: „Weißt das nicht? Für jedes braune Peckerl gibt’s in Braunau ein Gratis-Eis.“
Erschienen in Fleisch #69 - Ein Jahr vor Kickl